Montag, 17. Februar 2014

Kein Spam, sondern Werbemail!

Die heute erhaltene Beschwerde eines Unternehmens, dessen nicht erwünschte Werbemail für medizinische Tastaturen ich im Oktober veröffentlicht hatte und nun löschen musste (hatte sie übersehen bei der Löschung von 100 Arztspams vor ein paar Wochen), habe ich wie folgt beantwortet (und zwar als Antwort auf die im Oktober erhaltene Werbemail):


Sie schickten mir diese Werbemail, die von meinem Spamfilter als "junk" eingestuft wurde und die sich an die "sehr geehrten Damen und Herren" wendet, nicht an mich persönlich.

Im Fußtext dieser nicht bestellten Werbemail schreiben Sie, dass der Inhalt " vertraulich und ausschließlich für den bezeichneten Adressaten bestimmt" sei. Demnach ist der Adressat derjenige, an dessen E-Mail-Adresse die Mail versendet wurde. Da ich diese Email-Adresse zum Zeitpunkt des Empfangs seit bereits fünf Monaten besessen habe und sie vorher für sechs Monate gesperrt war, kann also ausser mir niemand anderes gemeint sein, denn der Mediziner MeinVorname MeinNachname ist im Sommer 2012 verstorben.

Da Sie nach §7 UWG, in welchem die sog. “Unzumutbare Belästigung” geregelt ist, die in jedem Fall einen Wettbewerbsverstoß darstellt, verpflichtet sind, sich vor der Versendung von Werbemails das ausdrückliche Einverständnis des Adressaten einzuholen, weisen Sie mir bitte umgehend nach, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form Sie sich meine ausdrückliche Einwilligung für die Zusendung Ihrer Werbemail eingeholt haben wollen.

Da Sie sich bislang offenbar noch nicht mit den Bestimmungen des UWG auseinandergesetzt haben, empfehle ich Ihnen dringend eine Kenntnisnahme des folgenden frei im Internet verfügbaren Artikels:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/07/22/newsletter-einwilligung/


Bevor Sie sich also auf die Suche nach Ihrem eigenen Produkt im Internet machen, wäre es eventuell angebrachter, sich über die Rechtmäßigkeit Ihrer Werbeaktionen zu informieren.


Einer werbemäßigen Verwendung sowie einer Weitergabe der in dieser Mail enthaltenen Email-Adressen an Dritte widerspreche ich ausdrücklich.





Die Antwort kam schnell, nur leider wird weder auf die Frage nach der Einwilligung eingegangen noch entschuldigt man sich bei mir für die Belästigung:



vielen Dank für Ihre Email.

Dass der Mediziner Herr MeinVorname MeinNachname im Sommer 2012 verstorben ist, wusste ich nicht und tut mir sehr leid.

Wir hatten Ihn bereits im Jahre 2011 mit unserer ersten Glastastatur angeschrieben.

Wie gesagt, dass er verstorben ist, war mir nicht bekannt.

Daher wollte ich nicht Sie anschreiben, sondern den leider verstorbenen Herrn MeinNachname.

Selbstverständlich habe ich diese Emailadresse entfernt, aber warum haben Sie mir nicht einfach geantwortet und es gesagt? 

Mit freundlichen Grüßen





Da man offenbar darauf hinaus will, dass der vermeintliche Adressat seine Einwilligung schon 2011 gegeben hat und ich natürlich nicht berechtigt bin, Auskunft über diese nicht von mir, sondern von meinem Namensvetter erteilte Einwilligung zu erhalten, habe ich nun bei der Witwe des verstorbenen Zahnarztes angefragt, indem ich mir die Mailadresse des Ärztehauses, in welchem sie tätig ist, herausgesucht habe:



Sehr geehrte Frau Dr. MeinNachname,

seit der Eröffnung meines GMX-Kontos im Mai 2013 bin ich gezwungen, mich mit einer wahren Flut an nicht durch mich bestellten Werbemails medizinischen Inhalts herumzuschlagen, die offenbar an Sie bzw. Ihren verstorbenen Gatten gerichtet sind.

In der Mail, die ich heute exemplarisch an Sie weiterleite, wird von der Firma "xxxx" behauptet, sie hätte Ihren Mann bereits 2011 angeschrieben.

Können Sie mir bestätigen, dass Ihr verstorbener Mann seinerzeit der Firma "xxxx" die Einwilligung für den Erhalt von Werbemails erteilt hat?

Dieselbe Anfrage habe ich für die folgenden Unternehmen:

[hier habe ich Firmen aufgeführt, die mich abgemahnt haben und/oder mich trotz "unsubscribe"-Versprechens weiterhin mit ihren Werbemails versorgen]

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, denn dieses Konto bringt mich langsam zur Verzweiflung.


Mit freundlichen Grüßen

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